
Online-Seminar Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
In zahlreichen Branchen herrscht seit Wochen Ausnahmezustand: Mit Beginn der Corona-Krise ist der Absatz für eben noch gefragte Dienstleistungen und Produkte vielerorts über Nacht massiv eingebrochen. Die daraus resultierenden Umsatzeinbußen stellen Unternehmen nun vor eine enorme finanzielle Herausforderung. Um Arbeitsausfälle auszugleichen, können Arbeitgeber für ihre Angestellten Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen - dank vereinfachtem Antragsverfahren der Agentur für Arbeit schneller denn je. Aber was bedeutet Kurzarbeit überhaupt? Welche Voraussetzungen für Kurzarbeit muss ein Unternehmen erfüllen - und wie können Sie Kurzarbeitergeld beantragen? Im Rahmen unserer Beratung rund um „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“ zeigen unsere Experten Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um Kurzarbeit als Weg durch die Krise zu nutzen.
Finanzielle Stabilität trotz Corona: Kurzarbeit beantragen und rechtssicher umsetzen
Kurzarbeit stellt für die meisten Unternehmen bislang Neuland dar. Das SEMINAR-INSTITUT Beratungsangebot „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“ zielt daher darauf ab, Ihnen Handlungssicherheit in Bezug auf das Antragsverfahren und die Organisation der Kurzarbeit im eigenen Betrieb zu vermitteln. Von der Rücksprache mit dem Betriebsrat bis hin zum strategischen Vorgehen bei 100% Arbeitsausfall in besonders stark von der Krise betroffenen Wirtschaftszweigen begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu finanzieller Stabilität. Unter Anleitung unserer Dozenten lernen Sie hierfür die Bedingungen für Kurzarbeit kennen und üben sich darin, den Anspruch auf Kurzarbeitergeld je nach Form des Arbeitsverhältnisses korrekt zu ermitteln. Darüber hinaus zeigen unsere Experten Ihnen, wie Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. So unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Plans für die Einführung von Kurzarbeit.
Förderungen für Ihre Unternehmensberatung:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler in der Corona-Krise durch ein neues Förderprogramm. Diese BAFA-Förderung für Unternehmensberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, für Beratungsmaßnahmen, die Ihrem Unternehmen den Umgang mit den Folgen von Corona erleichtern, eine Mittel Vollfinanzierung zu beantragen. Wir möchten Ihnen den Zugang zu diesen Fördermitteln erleichtern. Aus diesem Grund unterstützen unsere Experten Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Seminarinhalte
Rechtliche und organisatorische Grundlagen: Was bedeutet Kurzarbeit?
> Was ist Kurzarbeit?
> Voraussetzungen für Kurzarbeit im Unternehmen
> Wie lange kann Kurzarbeit dauern?
> Kurzarbeitergeld berechnen
> Beitragsbemessungsgrenze für Kurzarbeitergeld
> Arbeitsverträge und Tarifverträge
> Minijobs und Kurzarbeit
> „Kurzarbeit null“: Was tun bei 100% Arbeitsausfall?Kurzarbeit in der Corona-Krise
> Besonderheiten der Kurzarbeit in der Corona-Krise
> Die Agentur für Arbeit: Erleichterter Antrag auf Kurzarbeit
> Organisatorische Möglichkeiten und Notwendigkeiten
> Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden?
> Kurzarbeit ankündigen
> Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
> Kurzarbeit und Urlaub
> Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragenAuswirkungen der Kurzarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
> Auswirkungen der Kurzarbeit auf Gehalt und Steuern
> Sozialversicherungen, Rente und geldwerte Vorteile
> Privatversicherte in Kurzarbeit
> Kündigung trotz Kurzarbeit? Sperrfristen und Kündigungsschutz
> Entlassung am Ende der Kurzarbeit
> Erkrankung während der Kurzarbeit
> Kurzarbeitergeld für Auszubildende
> Kurzarbeit und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen -
Ihr Nutzen
Im Rahmen dieses Beratungsangebots lernen Sie, Kurzarbeit in der Corona-Krise einzusetzen, um Ihre Arbeitnehmer auch bei verringertem Umsatz weiterzubeschäftigen, ohne dadurch die Liquidität Ihres Unternehmens zu mindern. Zu diesem Zweck machen Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kurzarbeit vertraut. Außerdem erarbeiten gemeinsam mit unseren Dozenten, wie Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen und innerhalb kürzester Zeit in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit einführen können.
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Vorkenntnisse
Unser Beratungsangebot „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“ setzt keine spezifischen Vorkenntnisse voraus. Wir bieten diese Beratungsmaßnahme im Rahmen unserer Corona-Hilfe für Unternehmen an und führen Sie dabei von den Voraussetzungen für Kurzarbeit bis hin zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes durch die wichtigsten Themenbereiche. Da es sich um ein individuell auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnittenes Beratungsangebot handelt, passen unsere Dozenten die Inhalte flexibel an eventuelle Vorkenntnisse der Teilnehmer sowie an Ihre jeweiligen Unternehmensstrukturen an.
Zielgruppe
Unsere Beratung zur Kurzarbeit in der Corona-Krise richtet sich vorrangig an Führungskräfte, die in Finanzplanung und Personalwesen kleiner und mittelständischer Unternehmen involviert sind. Eigentümer und Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Unternehmen profitieren ebenso von den hier vermittelten Kenntnissen wie Abteilungsleiter, Personaler und Fachkräfte aus Rechnungswesen und Controlling. Darüber hinaus eignet sich diese Beratungsmaßnahme auch für Solo-Selbständige sowie für Mitglieder des Betriebsrats. Letztere können die Beratung in Rücksprache mit unseren Dozenten gern auf die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer fokussieren.
Technische Voraussetzungen
> PC/Laptop/Tablet/Smartphone mit Kamera und Mikrofon
> oder separate Webcam und Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
> eine gute und stabile Internetverbindung
SI-EL-CO-009
Ausgezeichnete Weiterbildung

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