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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Deutsches Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette aktiv zu identifizieren und zu minimieren.

Wer ist betroffen?

Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Indirekt betroffen sind aber auch kleinere Zulieferer, weil große Abnehmer Nachweise und Selbstauskünfte einfordern.

Kernpflichten

  • Risikoanalyse: Sorgfältige Prüfung eigener Geschäftsbereiche und direkter Zulieferer auf Menschenrechts- und Umweltrisiken
  • Prävention: Grundsatzerklärung abgeben, präventive Maßnahmen gegenüber direkten Lieferant:innen umsetzen
  • Abhilfe: Bei bekannt gewordenen Verletzungen wirksam gegensteuern und Verbesserungen dokumentieren
  • Beschwerdeverfahren: Zugänglichen Kanal für Hinweisgeber:innen einrichten und bekanntmachen
  • Berichterstattung: Jährlicher Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Konsequenzen für den Einkauf

Lieferantenaudits, standardisierte Selbstauskunfts-Fragebogen und risikobasierte Lieferantenauswahl werden durch das LkSG zur Pflicht. Der Einkauf trägt Verantwortung weit über den Preis hinaus. In vielen Unternehmen hat das LkSG dazu geführt, Nachhaltigkeitskriterien systematisch in die Lieferantenbewertung zu integrieren.

Verhältnis zur EU-Lieferkettenrichtlinie

Das LkSG war ein Vorläufer der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die EU-Richtlinie ist 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise in nationales Recht überführt. Sie dehnt den Geltungsbereich auf mittelständische Unternehmen aus und stärkt zivilrechtliche Haftungsansprüche. Wer das LkSG bereits umsetzt, ist strukturell gut auf die EU-Anforderungen vorbereitet.

Praktische Umsetzung

Viele Unternehmen starten mit einer Risikoklassifizierung ihres Lieferantenportfolios: Welche Warengruppen und Beschaffungsregionen tragen erhöhte Risiken? Auf dieser Grundlage werden gezielte Maßnahmen priorisiert, statt eine aufwändige Vollprüfung aller Lieferant:innen durchzuführen.

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