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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Deutsches Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette aktiv zu identifizieren und zu minimieren.

Wer ist betroffen?

Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

Kernpflichten

  • Risikoanalyse: Sorgfältige Prüfung eigener Geschäftsbereiche und direkter Zulieferer
  • Prävention: Grundsatzerklärung abgeben, Maßnahmen ergreifen
  • Abhilfe: Bei Verletzungen wirksam gegensteuern
  • Beschwerdeverfahren: Zugänglichen Beschwerdekanal einrichten
  • Berichterstattung: Jährlicher Bericht an das BAFA

Konsequenzen für den Einkauf

Lieferantenaudits, standardisierte Selbstauskunfts-Fragebogen und risikobasierte Lieferantenauswahl werden durch das LkSG zur Pflicht. Der Einkauf trägt Verantwortung weit über den Preis hinaus.

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