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Bilanzierung

Erstellung und Darstellung der Bilanz als Teil des Jahresabschlusses nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften.

Bilanzierung bezeichnet den Prozess der Erstellung und Gliederung der Bilanz als Kernbestandteil des Jahresabschlusses. Sie folgt klaren gesetzlichen Vorschriften, enthält aber auch Wahlrechte und Ermessensspielräume.

Struktur der Bilanz

Die Bilanz zeigt zu einem Stichtag, was ein Unternehmen besitzt (Aktiva) und woher das Kapital stammt (Passiva).

  • Aktivseite: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten

Bewertungsgrundsätze

Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt das Realisations- und Vorsichtsprinzip vor. Gewinne werden erst ausgewiesen, wenn sie realisiert sind. Risiken werden frühzeitig berücksichtigt. IFRS folgt demgegenüber stärker dem Fair-Value-Prinzip.

Relevanz für Führungskräfte

Wer Jahresabschlüsse lesen, Kreditentscheidungen begleiten oder M&A-Prozesse mitgestalten will, braucht Bilanzierungsgrundlagen. Die Fähigkeit, eine Bilanz kritisch zu lesen, ist eine Kernkompetenz im modernen Management.

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