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Kündigungsschutz

Gesetzlicher Schutz von Arbeitnehmer:innen vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

Kündigungsschutz bezeichnet die gesetzlichen Regelungen, die Arbeitnehmer:innen vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet den Kern dieses Schutzsystems.

Voraussetzungen

Das KSchG greift, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt und das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Kündigungen müssen dann sozial gerechtfertigt sein.

Kündigungsgründe

  • Personenbedingt: Gründe in der Person (z.B. langanhaltende Krankheit, fehlende Qualifikation)
  • Verhaltensbedingt: Pflichtverletzung des/der Arbeitnehmer:in (in der Regel nach vorheriger Abmahnung)
  • Betriebsbedingt: Wegfall des Arbeitsplatzes durch organisatorische Maßnahmen

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen erweiterten Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Auszubildende und Mitarbeitende in Elternzeit. Hier sind zusätzliche Genehmigungen oder besondere Voraussetzungen erforderlich.

Bedeutung für Führungskräfte

Fehler im Kündigungsprozess können zu unwirksamen Kündigungen, Abfindungszahlungen und Rechtsstreitigkeiten führen. Kenntnisse im Kündigungsrecht sind deshalb für alle Personalverantwortlichen unverzichtbar.

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