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AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Deutsches Gesetz, das Benachteiligungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität im Arbeitsleben verbietet.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte vor Benachteiligung aufgrund von sechs Merkmalen: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter und sexuelle Identität.

Direkte und indirekte Diskriminierung

  • Direkte Diskriminierung: Jemand wird wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt
  • Indirekte Diskriminierung: Eine Regelung erscheint neutral, benachteiligt aber eine Gruppe überproportional
  • Belästigung: Feindliches Umfeld schaffen, das die Würde einer Person verletzt

Konsequenzen bei Verstößen

Betroffene können Schadensersatz und Entschädigung verlangen. Bewerbende können auch ohne Schadensnachweis eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern fordern.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sichern, Beschwerden ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Stellenausschreibungen und Einstellungsinterviews müssen AGG-konform gestaltet sein.

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