Betriebsrat
Gewählte Arbeitnehmervertretung in Betrieben mit Mitbestimmungsrechten bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen.
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Mitbestimmungsrechte
- Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Vergütungsgrundsätze, Betriebsordnung — hier muss der Arbeitgeber zustimmen
- Personelle Angelegenheiten: Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen — Anhörung oder Zustimmung erforderlich
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Information über die wirtschaftliche Lage, Betriebsänderungen — Beratungsrecht
Wahl und Zusammensetzung
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen gegründet werden. Die Größe richtet sich nach der Betriebsgröße. Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor. Arbeitgeber und Betriebsrat verhandeln Betriebsvereinbarungen, die für alle Beschäftigten verbindlich sind. Konstruktive Zusammenarbeit zahlt sich für beide Seiten aus.