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Rechtliches Wissen als Betriebsrat – Präsenzseminar

Rechtliches Wissen als Betriebsrat

Betriebsratsmitglieder stehen täglich vor Rechtsfragen ohne gesicherte Grundlage. Sie lernen die wesentlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und handeln danach sicher.

4.8 (1) 2 Tage 1450 € zzgl. MwSt.

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Das Seminar

Rechtliches Wissen als Betriebsrat Präsenz-Seminar

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte - doch nur wer die rechtlichen Grundlagen kennt, kann sie wirksam einsetzen. Betriebsräte sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG ausdrücklich zur Weiterbildung berechtigt, denn fehlendes Rechtswissen kostet Handlungsmöglichkeiten. In diesem Betriebsrat Seminar lernen Sie, Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber fundiert zu vertreten, Kündigungen rechtssicher zu prüfen und Mitbestimmungsrechte gezielt einzusetzen. Laut einer Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes fühlen sich mehr als 40 Prozent der neu gewählten Betriebsräte zu Beginn rechtlich unsicher. Fallbeispiele aus dem Personalrecht machen abstrakte Gesetzesnormen greifbar.

Vom Paragraphen zur konkreten Handlung

Sie kommen mit Rechtsunsicherheit und dem Gefühl, im Ernstfall nicht zu wissen, was zulässig ist. Sie gehen mit einem klaren Bild Ihrer Rechte, konkreten Prüfschritten für Kündigungsanhörungen und dem Wissen, wann Sie Widerspruch einlegen können. Am nächsten Arbeitstag wissen Sie, welche Fragen Sie dem Arbeitgeber bei der nächsten Kündigungsanhörung stellen müssen. Ergänzend empfehlen wir das Seminar Betriebsverfassungsrecht zur Vertiefung der Gremienarbeit sowie das Seminar Rechtssichere Betriebsvereinbarungen für die praktische Vertragsgestaltung.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Sie gewinnen Sicherheit mit den rechtlichen Grundlagen Ihrer Betriebsratsarbeit und setzen Mitbestimmungsrechte gezielt ein. Sie prüfen Kündigungen nach klaren Kriterien und erkennen, wann Widerspruch möglich ist. Nach dem Seminar handeln Sie in typischen Situationen - von der Einstellung bis zum Sozialplan - auf gesicherter Rechtsgrundlage. Den direkten Austausch mit anderen Betriebsräten nutzen Sie für praxisnahe Impulse.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Es sind keine besonderen Rechtskenntnisse erforderlich. Das Seminar eignet sich sowohl für neu gewählte als auch für erfahrene Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen auffrischen möchten. Grundkenntnisse des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG sind hilfreich, aber nicht vorausgesetzt.
Seminarinhalte

2 Tage voller Praxis und Umsetzung

  1. Betriebsverfassungsrecht als Handlungsrahmen

    • Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Überblick
    • Mitbestimmung, Mitwirkung und Informationsrechte unterscheiden
    • Fristen und Formvorschriften sicher einhalten
    • Betriebsvereinbarungen verstehen und gestalten
  2. Personalrecht und Kündigungsschutz

    • Anhörungsrecht bei Kündigungen nach § 102 BetrVG
    • Betriebsbedingte, verhaltens- und personenbedingte Kündigung
    • Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
    • Sozialauswahl prüfen und Widerspruch einlegen
  3. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

    • Mitbestimmungspflichtige Themen nach § 87 BetrVG
    • Arbeitszeit, Urlaubsplanung und Überstunden regeln
    • Sozialplan und Interessenausgleich aushandeln
    • Praxisfälle: Wann muss der Betriebsrat handeln?
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Dieses Betriebsrat Seminar richtet sich an neu gewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder sowie an angehende Betriebsräte, die ihr rechtliches Fundament stärken möchten.
  • Auch Personalverantwortliche, die die Betriebsratsarbeit besser verstehen wollen, profitieren von den Inhalten.
  • Teilnehmende schätzen den direkten Erfahrungsaustausch mit Betriebsräten aus verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen.
  • Quereinsteiger:innen im Personalbereich finden hier einen strukturierten Einstieg.
Ihr:e Trainer:in

Praxiserfahrung auf höchstem Niveau

MN
Trainer:in

Marc Nathmann

Arbeitsrechtexperte & Datenschutzberater

Dr. Marc Nathmann ist Experte für Arbeitsrecht, Personalmanagement und Datenschutz. Mit fundiertem juristischem …

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Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer:innen

4.8
★★★★★
1 verifizierte Bewertungen
Dozenten/in Fachkompetenz
5.0
Bezug zur Praxis
5.0
Seminarinhalte
5.0
Orientierung am Bedarf
5.0
Seminarunterlagen
5.0
Lernumgebung
4.0
Praxistipp

Gut zu wissen

Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG ist eines der wirksamsten Schutzinstrumente für Arbeitnehmer - aber auch eines, das leicht ungenutzt bleibt. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht oder fehlerhaft angehört wurde. Viele Betriebsräte wissen nicht, dass bereits eine unvollständige Mitteilung der Kündigungsgründe als Fehler gilt. Entscheidend ist auch die Frist: Für ordentliche Kündigungen haben Sie eine Woche Zeit, für außerordentliche nur drei Tage. Wer diese Regeln aktiv anwendet und Stellungnahmen dokumentiert, schützt Arbeitnehmer - auch ohne externen Anwalt.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er vertritt die Rechte der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz umfassende Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Prüfung von Kündigungen, die Mitgestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Überwachung gesetzlicher Vorschriften.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen?
Der Betriebsrat hat nach § 102 BetrVG ein Anhörungsrecht bei jeder ordentlichen Kündigung. Unterbleibt die Anhörung oder verläuft sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam. Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz und können in der Regel nur außerordentlich entlassen werden. Bei Widerspruch des Betriebsrats und Klage des Arbeitnehmers besteht unter Umständen ein Weiterbeschäftigungsanspruch.
Wie funktioniert die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten?
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist in § 87 BetrVG geregelt und umfasst unter anderem Fragen der Arbeitszeit, der Urlaubsplanung und der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen. In diesen Bereichen darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats keine Regelungen einführen. Bei Einigung entsteht eine Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich.
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