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Produkthaftung – Präsenzseminar

Produkthaftung

Haftungsrisiken durch fehlerhafte Produkte unterschätzt? Sie lernen Produkthaftungsrecht, ProdSG und Produzentenhaftung anzuwenden und Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern.

4.8 (75) 2 Tage 1450 € zzgl. MwSt.

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Das Seminar

Produkthaftung Präsenz-Seminar

Produkthaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Händlern für Schäden durch fehlerhafte Produkte. In deutschen Unternehmen entscheiden Kenntnisse im Produkthaftungsrecht darüber, ob ein Schadensfall beherrschbar bleibt oder zum Existenzproblem wird. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründet verschuldensunabhängige Haftung, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt Pflichten für alle Marktteilnehmer fest. Sie kommen mit Unsicherheit über Haftungsrisiken. Sie gehen mit einem systematischen Verständnis aller relevanten Rechtsgrundlagen und einem konkreten Plan, wie Sie Ihr Unternehmen schützen.

Rechtssicherheit durch Praxis-Know-how

Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu Gewährleistung, Garantie und Verjährungsfristen und verstehen, wann Produzentenhaftung nach § 823 BGB greift. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Software behandeln Sie anhand von Fallbeispielen aus verschiedenen Branchen. Am nächsten Arbeitstag wissen Sie, welche Dokumentationspflichten in Ihrem Betrieb fehlen - und wie Sie diese einführen. Ergänzend: Professionelles Vertragsmanagement und Rechtsbeständige Lizenzverträge.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Produkthaftungsrecht, ProdSG und Produzentenhaftung und können Haftungsrisiken in Ihrem Unternehmen gezielt einschätzen. Rechtliche Graubereiche erkennen Sie frühzeitig und handeln rechtssicher. Dokumentationspflichten erfüllen Sie strukturiert und sind auf Produktrückrufe vorbereitet. Nach der Schulung schützen Sie Ihr Unternehmen konsequent vor Schadenersatzforderungen.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Es sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Grundlegendes Verständnis betrieblicher Abläufe erleichtert den Einstieg. Wer sich zusätzlich mit rechtlichen Rahmenbedingungen befassen möchte, findet im Seminar Unternehmerische Rechtsfallen eine sinnvolle Ergänzung.
Seminarinhalte

2 Tage voller Praxis und Umsetzung

  1. Grundlagen der Produkthaftung

    • ProdHaftG: Verschuldensunabhängige Haftung verstehen
    • Produzentenhaftung nach § 823 BGB einordnen
    • Sachmängelhaftung und Gewährleistung abgrenzen
    • Verjährungsfristen und Haftungsgrenzen kennen
  2. Produktsicherheitsgesetz und EU-Recht

    • Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
    • CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung sicherstellen
    • Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie anwenden
    • Produkthaftung bei Software und digitalen Produkten
  3. Prävention und Risikomanagement

    • Haftungsrisiken systematisch identifizieren
    • Dokumentationspflichten rechtssicher erfüllen
    • Produktrückrufe vorbereiten und steuern
    • Compliance-Maßnahmen im Unternehmen verankern
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Qualitätsmanagement und Compliance sowie an Gründer und Unternehmer, die Produkte herstellen oder importieren.
  • Auch Produktmanager und Einkaufsverantwortliche nutzen die erprobten Finanzansätze zur Weiterentwicklung ihrer Steuerungsinstrumente.
  • Im Austausch mit anderen Finanzprofis gewinnen Sie neue Blickwinkel auf Ihre Herausforderungen, bezogen auf Produkthaftung im Präsenzformat.
  • Das Seminar baut systematisch auf und ist auch ohne Vorkenntnisse gut zugänglich.
Ihr:e Trainer:in

Praxiserfahrung auf höchstem Niveau

MN
Trainer:in

Marc Nathmann

Arbeitsrechtexperte & Datenschutzberater

Dr. Marc Nathmann ist Experte für Arbeitsrecht, Personalmanagement und Datenschutz. Mit fundiertem juristischem …

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Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer:innen

4.8
★★★★★
75 verifizierte Bewertungen
Dozenten/in Fachkompetenz
4.9
Bezug zur Praxis
4.9
Seminarinhalte
4.8
Orientierung am Bedarf
4.7
Seminarunterlagen
4.7
Lernumgebung
4.8
Praxistipp

Gut zu wissen

Viele Unternehmen denken an Produkthaftung erst, wenn ein Schaden eingetreten ist. Dabei beginnt die rechtliche Verantwortung bereits in der Entwicklungsphase. Wer ein Produkt in Verkehr bringt, übernimmt damit automatisch Pflichten nach ProdHaftG und ProdSG - unabhängig davon, ob er davon weiß. Eine einfache Maßnahme mit großer Wirkung: Prüfen Sie, ob Ihre technische Dokumentation aktuell ist und alle Warnhinweise klar formuliert sind. Besonders bei Software und KI-Systemen entstehen durch die neue EU-Richtlinie neue Pflichten, die viele Unternehmen noch nicht erfasst haben. Dieser Check kostet wenig Zeit, reduziert aber Ihr Haftungsrisiko spürbar.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Was ist Produkthaftung?
Produkthaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Händlern für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung bei Personen- und Sachschäden. Daneben existieren die deliktische Produzentenhaftung nach § 823 BGB und die vertragliche Sachmängelhaftung. Im deutschen Recht können alle drei Anspruchsgrundlagen parallel bestehen.
Welche Arten der Produkthaftung gibt es?
Im deutschen Recht gibt es drei Hauptformen. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründet verschuldensunabhängige Herstellerhaftung für fehlerhafte Produkte. Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB greift bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Die Sachmängelhaftung nach § 434 ff. BGB ist vertraglich und gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen zusätzlich strafrechtliche Folgen.
Wie unterscheiden sich Produkthaftung und Gewährleistung?
Produkthaftung und Gewährleistung beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Produkthaftung nach ProdHaftG wirkt außervertraglich, ist verschuldensunabhängig und schützt vor Personen- und Sachschäden mit einer Verjährung von drei Jahren ab Kenntnis. Die Gewährleistung nach BGB setzt eine Vertragsbeziehung voraus, ist verschuldensabhängig und gilt für Produktmängel mit einer Frist von zwei Jahren bei Neuwaren.
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