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Personal und Arbeitsrecht

Vertrauensperson im Unternehmen

Im Inhouse-Seminar Vertrauensperson im Unternehmen klären Ihre Vertrauenspersonen und AGG-Beschwerdestelle gemeinsam Rolle, Auftrag und Vertraulichkeit.

1 TagInhousePreis auf Anfrage
Antwort in Sekunden Kostenlos & unverbindlich Persönliche Beratung möglich

KI-gestützt · Keine Daten werden gespeichert · Datenschutz

Das Seminar

Vertrauensperson im Unternehmen Inhouse-Seminar

Wird eine Vertrauensperson benannt, ohne dass ihre Rolle im Unternehmen klar beschrieben ist, entsteht Unsicherheit auf beiden Seiten. Beschäftigte wissen nicht, was sie erwarten dürfen, und die Vertrauensperson selbst zögert im ersten belastenden Gespräch. Im firmeninternen Seminar Vertrauensperson im Unternehmen erarbeiten Ihre benannten Vertrauenspersonen, HR-Verantwortlichen und Mitglieder der AGG-Beschwerdestelle ein gemeinsames Verständnis von Auftrag und Grenzen. Sie arbeiten mit Situationen aus Ihrem eigenen Unternehmen und stimmen Zuständigkeiten direkt mit Betriebsrat, HR und Führungsebene ab. Das schafft ein einheitliches Vorgehen, das in Ihrer Organisation tatsächlich getragen wird.

Ein gemeinsames Rollenverständnis für Ihr Unternehmen

Im Inhouse-Format entwickeln alle Beteiligten ein einheitliches Bild ihrer jeweiligen Rolle. Statt allgemeiner Beispiele bringen Ihre Teilnehmenden reale, anonymisierte Situationen aus dem eigenen Betrieb ein. So klären Sie gemeinsam, wo die Vertrauensperson zuständig ist, wo der Betriebsrat übernimmt und wann die AGG-Beschwerdestelle einzuschalten ist. Diese Klarheit verhindert doppelte Zuständigkeiten und lange Wege für Beschäftigte, die sich in einer belastenden Situation befinden. Sie verlassen das Seminar mit abgestimmten Eskalationswegen und einem Verständnis von Vertraulichkeit, das im gesamten Unternehmen gleich gilt.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Ihre Vertrauenspersonen und die AGG-Beschwerdestelle entwickeln ein gemeinsames Rollenverständnis, abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur. Sie arbeiten mit eigenen Fallbeispielen und klären Zuständigkeiten direkt mit Betriebsrat und HR. Die gemeinsame Teilnahme mehrerer Rollen schafft ein einheitliches Vorgehen, das sich im Arbeitsalltag Ihres Unternehmens sofort anwenden lässt.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Vorkenntnisse im Arbeitsrecht sind nicht erforderlich. Teilnehmende sollten als Vertrauensperson benannt sein, diese Rolle übernehmen oder der AGG-Beschwerdestelle angehören. Diese Rolle ist eine freiwillige betriebliche Funktion und keine gesetzlich geregelte Interessenvertretung wie die Schwerbehindertenvertretung. Wer die rechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im gesamten Unternehmen verankern möchte, findet dazu das Inhouse-Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Seminarinhalte

1 Tag voller Praxis und Umsetzung

  1. Rolle und Auftrag der Vertrauensperson

    • Auftrag und Rolle im Unternehmen klar definieren
    • Abgrenzung zu Betriebsrat, HR und Führungskraft
    • Zusammenarbeit mit der AGG-Beschwerdestelle
    • Neutralität als Grundhaltung
  2. AGG-Grundlagen für die Praxis

    • Geschützte Merkmale nach dem AGG im Überblick
    • Beschwerderecht der Beschäftigten verstehen
    • Vertraulichkeit zusichern und ihre Grenzen
    • Typische Dilemma-Situationen einordnen
  3. Gespräche führen und sich selbst schützen

    • Aktives Zuhören in belastenden Situationen
    • Gespräche sachlich dokumentieren
    • Eskalationswege im Unternehmen festlegen
    • Psychohygiene und Selbstschutz in der Rolle
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Das Seminar richtet sich an benannte Vertrauenspersonen, Mitglieder der AGG-Beschwerdestelle, HR-Verantwortliche und Betriebsratsmitglieder, die diese Rolle gemeinsam im Unternehmen ausfüllen.
  • Die Inhouse-Durchführung ermöglicht es, Zuständigkeiten zwischen allen Beteiligten direkt abzustimmen.
  • Ergänzende Grundlagen zum Antidiskriminierungsrecht bietet das Inhouse-Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Praxistipp

Gut zu wissen

In vielen Inhouse-Workshops zeigt sich dieselbe Lücke: Vertrauensperson, HR und Betriebsrat haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wer in welcher Situation zuständig ist. Diese Unklarheit wird erst im echten Fall sichtbar, wenn Beschäftigte zwischen mehreren Stellen hin und her verwiesen werden. Klären Sie deshalb frühzeitig, welche Themen die Vertrauensperson selbst begleitet und wann sie an die AGG-Beschwerdestelle oder den Betriebsrat weiterleitet. Ein schriftlich festgehaltener Eskalationsweg hilft allen Beteiligten, auch unter Zeitdruck richtig zu handeln. So entsteht ein Vorgehen, das Beschäftigten Orientierung gibt und die einzelne Vertrauensperson nicht überfordert.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Was macht eine Vertrauensperson im Unternehmen?
Eine Vertrauensperson ist eine benannte Ansprechperson für Beschäftigte, die Diskriminierung, Konflikte oder belastende Situationen im Arbeitsalltag erleben. Sie hört zu, dokumentiert das Gespräch sachlich und zeigt mögliche Wege auf, ohne selbst über Konsequenzen zu entscheiden. Die Rolle ergänzt Betriebsrat, HR und Führungskräfte, ersetzt sie aber nicht und trifft keine arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
Wie unterscheidet sich die Vertrauensperson vom Betriebsrat?
Der Betriebsrat vertritt die kollektiven Interessen der Belegschaft und hat gesetzlich geregelte Mitbestimmungsrechte. Die Vertrauensperson übernimmt dagegen eine informelle, niedrigschwellige Rolle für einzelne Beschäftigte in belastenden Situationen. Beide Rollen ergänzen sich, etwa wenn eine Vertrauensperson nach einem Gespräch an den Betriebsrat oder die AGG-Beschwerdestelle verweist.
Wie verankert man die Rolle im Unternehmen?
Die Rolle der Vertrauensperson funktioniert zuverlässig, wenn Auftrag, Zuständigkeiten und Eskalationswege schriftlich festgehalten und allen Beschäftigten bekannt sind. Dazu gehört eine klare Abgrenzung zu Betriebsrat, HR und Führungskräften sowie ein abgestimmtes Vorgehen mit der AGG-Beschwerdestelle. Regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten hält dieses Verständnis aktuell und verhindert, dass Zuständigkeiten im Alltag verwischen.
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