Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch parieren

Das Bewerbungsgespräch ist Dreh- und Angelpunkt jeder beruflichen Neuorientierung. Hier entscheidet sich, ob fachliche Kompetenz, persönliche Ausstrahlung und berufliche Zielsetzung zusammenpassen. Doch was tun, wenn der potenzielle Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch verbotene Fragen stellt – solche, die rein rechtlich gar nicht zulässig sind?

 

Für Bewerber ist es wichtig zu wissen, dass sie verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch nicht beantworten müssen. Ganz im Gegenteil: In bestimmten Situationen sind sogar Lügen erlaubt. Wer jedoch wirklich gut vorbereitet ist, kann auch auf heikle und verbotene Fragen souverän reagieren – und damit die eigene Professionalität unterstreichen.

 

In diesem Beitrag bereiten die Experten von SEMINAR-INSTITUT Sie auf drei besonders häufig gestellte verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch vor. Zu diesem Zweck haben wir die rechtlichen Grundlagen rund um zulässige und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch kompakt für Sie zusammengefasst. Anhand authentischer Fallbeispiele zeigen wir Ihnen dann, mit welchen Strategien Sie auf Grenzüberschreitungen klug und gelassen antworten.

 

Die rechtlichen Grundlagen: Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch nicht zulässig?

Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Bewerberinnen und Bewerbern ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Identität, Alter oder Behinderung verhindern – gerade auch im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber sind daher durch das AGG auch dazu verpflichtet, Vorstellungsgespräche diskriminierungsfrei zu führen.

 

Grundsätzlich erlaubt sind Fragen, die sich auf die konkrete Eignung des Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle beziehen, etwa auf seinen beruflichen Werdegang, seine Ausbildung oder spezifische Kenntnisse. Unzulässig sind hingegen Fragen zu Themen wie Familienplanung, Religionszugehörigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen, sofern diese nicht unmittelbar für die Ausübung der Tätigkeit relevant sind. Arbeitgeber, die solche verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch stellen, riskieren nicht nur Rufschädigung, sondern auch konkrete rechtliche Konsequenzen, z. B. Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG.

 

In manchen Fällen bewegen sich Arbeitgeber jedoch in einer Grauzone – etwa bei Fragen zum ehrenamtlichen Engagement, sofern es Rückschlüsse auf politische Einstellungen zulässt. Außerdem ist es in bestimmten Konstellationen möglich, dass verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch doch zulässig sind. Wer sich bei einer Einrichtung mit kirchlichem Träger bewirbt, kann z.B. durchaus nach der Konfession gefragt werden. Daher gilt: Je sensibler das Thema, desto besser sollten Bewerber sich vorbereiten – und dazu gehört auch, im Vorfeld eines Termins noch einmal abzuklären, wo im konkreten Einzelfall die Linie zwischen zulässigen und verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch verläuft.

 

Verbotene Fragen souverän kontern: Tipps für die Praxis

Die meisten verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch werden nicht aus böser Absicht gestellt, sondern aus Unwissenheit. Das geschieht übrigens besonders oft bei mittelständischen Unternehmen, die großen Wert auf die sozialen Strukturen im Team legen und sich deshalb im Vorstellungsgespräch ein persönlicheres Bild von ihren Bewerbern machen wollen.

 

Für Arbeitnehmer gilt deshalb: Souveränität ist entscheidend. Diese fünf Tipps helfen Ihnen dabei, im Bewerbungsgespräch einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

1. Ruhe bewahren – nicht jede unzulässige Frage ist ein Angriff. Wenn Sie sich sicher sind, dass der Arbeitgeber eine Grenze überschreitet, atmen Sie kurz durch. Ihr Gegenüber hat möglicherweise keine bösen Absichten, hat eine verbotene Frage gestellt, ohne sie als solche zu erkennen.

 

2. Antworten Sie souverän – mit Haltung statt Aggression. Ein Bewerbungsverfahren ist keine Gerichtsverhandlung. Auch wenn Sie theoretisch das Recht hätten, eine verbotene Frage im Vorstellungsgespräch offen zurückzuweisen, bringt es meist mehr, freundlich zu antworten. So schützen Sie Ihre Privatsphäre und bleiben zugleich sympathisch.

 

3. Zeigen Sie Verständnis – ohne zu viel preiszugeben. Sie können durchaus signalisieren, dass Sie eine Frage nachvollziehbar finden, obwohl Sie keine direkte Antwort darauf geben wollen. So zeigen Sie kommunikative Intelligenz und vermeiden eine Eskalation.

 

4. Kommunizieren Sie strategisch – nutzen Sie Ihr Recht zur Gestaltung. Wenn Sie eine verbotene Frage im Vorstellungsgespräch beantworten, muss Ihre Antwort weder vollständig noch wahr sein. Das sogenannte „Recht zur Lüge“ bei unzulässigen Fragen schützt Ihre Interessen, doch im Idealfall müssen Sie darauf gar nicht zurückgreifen: Eine klug formulierte Antwort kann Missverständnissen vorbeugen, ohne Sie angreifbar zu machen.

 

5. Übernehmen Sie die Gesprächsführung – setzen Sie einen neuen Fokus! Wenn Sie angesichts einer heiklen Frage elegant das Thema wechseln oder das Gespräch zurück zur Stellenbeschreibung oder zu Ihren Qualifikationen lenken, zeigen Sie Selbstbewusstsein und Führungskompetenz. Nutzen Sie solche Momente, um Ihre Stärken in den Vordergrund zu rücken!

 

Symbolbild Bewerbung: Frau im Business-Look wartet mit Lebenslauf in der Hand

 

Drei häufige verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch

Wie sich diese fünf Tipps in der Praxis umsetzen lassen? Die Experten von SEMINAR-INSTITUT zeigen Ihnen anhand einschlägiger Beispiele, wie Sie arbeitsrechtlich heikle Situationen professionell entschärfen.

 

Verbotene Frage #1: „Sind Sie verheiratet oder planen Sie Kinder?“

Diese Frage zielt auf Ihre private Lebensplanung ab. Damit ist sie nach § 7 AGG klar unzulässig, da sie den Familienstand und potenziell auch das Geschlecht betrifft. Ebenso unzulässig: „Wird Ihr Partner mit dem Umzug einverstanden sein?“ oder „Wie wollen Sie Job und Familie unter einen Hut bringen?“

 

Eine strategische Antwort auf diese verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch lenkt die Aufmerksamkeit zurück auf die beruflichen Inhalte und vermeidet dabei eine Konfrontation: „Ich bin sehr motiviert, mich beruflich weiterzuentwickeln, und sehe in dieser Stelle eine hervorragende Chance dafür – darauf liegt mein Fokus.“

 

Eine betont schlagfertige Antwort zeigt Haltung, wahrt Ihre Grenzen und stellt gleichzeitig auf selbstbewusste Weise Ihre Professionalität unter Beweis: „Ich habe gelernt, Privates und Berufliches sauber zu trennen – das hat bisher immer gut funktioniert.“ Damit umgehen Sie die eigentliche Frage und schieben weiteren Vorstößen in diese Richtung elegant einen Riegel vor.

 

Verbotene Frage #2: „Was machen Sie in Ihrer Freizeit?“

So lautet die wohl am häufigsten gestellte verbotene Frage im Vorstellungsgespräch. Was nach einem lockeren Eisbrecher klingt, kann erstaunlich schnell problematisch werden. Freizeitfragen liefern schließlich nicht nur Hinweise auf Verletzungsgefahr im Alltag – etwa durch bestimmte Sportarten –, sondern können auch Rückschlüsse auf Weltanschauung, Religion oder politische Überzeugung zulassen.

 

Grundsätzlich gilt daher: Wenn solche Informationen nicht von Ihnen im Lebenslauf angegeben wurden, sind detaillierte Fragen dazu unzulässig. Haben Sie jedoch im Lebenslauf freiwillige Angaben zu Ihrer Freizeitgestaltung gemacht, dürfen Sie darauf auch im Vorstellungsgespräch angesprochen werden.

 

Aber was, wenn die verbotene Frage wirklich aus heiterem Himmel kommt? Eine strategische Antwort kann positiv formuliert sein, aber bewusst allgemein bleiben: „In meiner Freizeit achte ich darauf, einen guten Ausgleich zum Berufsalltag zu schaffen – das hilft mir, konzentriert und leistungsfähig zu bleiben.“ Wenn Sie es sich zutrauen, mit einem Augenzwinkern zu antworten, kann aber auch eine charmante, humorvolle Antwort Ihre Persönlichkeit zum Vorschein bringen und womöglich sogar für heitere Stimmung sorgen: „Ich könnte jetzt sagen ‚Bergsteigen in Nepal‘ – aber ehrlich gesagt bin ich eher Team Feierabendspaziergang.“

 

Verbotene Frage #3: „Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen?“

Akute oder chronische Erkrankungen sind für den Arbeitgeber nur dann von Bedeutung, wenn das Risiko besteht, dass Sie wesentliche berufliche Anforderungen nicht erfüllen können. Ist das der Fall, sind Sie als Bewerber sogar in der Pflicht, darauf hinzuweisen, z.B. im Fall eines unbehandelten Bandscheibenvorfalls, der Sie davon abhält, die körperlich belastenden Tätigkeiten auszuüben, die mit einer bestimmten Stelle einhergehen.

 

Ansonsten gilt jedoch: Fragen zur physischen oder psychischen Gesundheit sind in Bewerbungsgesprächen grundsätzlich verboten. Was nichts mit der Stelle zu tun hat, ist Privatsache, und was auskuriert ist, schon gar kein Thema mehr.

 

Werden Sie im Vorstellungsgespräch mit einer verbotenen Frage zu Ihrer Gesundheit konfrontiert, kann eine konziliante Formulierung professionell und sachlich sein – und dabei doch alles sagen, was Ihr Gesprächspartner wissen muss: „Ich erfülle alle Voraussetzungen, um die Aufgaben dieser Stelle vollumfänglich und zuverlässig wahrzunehmen.“ Möchten Sie noch selbstbewusster wirken, können Sie aber auch mit Verantwortungsbewusstsein auftrumpfen: „Ich achte sehr auf meine Gesundheit, gerade weil ich im Beruf gerne dauerhaft leistungsfähig bleiben möchte.“

 

Fragen zum Thema Arbeitsrecht? SEMINAR-INSTITUT hat die Antworten!

Sie sind bereit für einen neuen Schritt auf Ihrem Karriereweg und wollen vor der nächsten Bewerbung noch einmal den sicheren Umgang mit verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch trainieren? Oder haben Sie vielleicht erst vor kurzem eine Führungsrolle übernommen und möchten nun lernen, Bewerbungsprozesse so zielführend wie rechtssicher zu gestalten? Ganz gleich, von welcher Seite des Schreibtisches aus Sie das Thema betrachten: Das Team von SEMINAR-INSTITUT hilft Ihnen dabei, Vorstellungsgespräche souverän zu meistern.

 

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