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Personal und Arbeitsrecht

Vertrauensperson im Unternehmen

Im Seminar Vertrauensperson im Unternehmen lernen benannte Vertrauenspersonen, Gespräche vertraulich zu führen und die eigene Rolle sicher abzugrenzen.

1 TagPräsenz1350 € zzgl. MwSt.
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Das Seminar

Vertrauensperson im Unternehmen Präsenz-Seminar

Viele Unternehmen benennen eine Vertrauensperson oder besetzen die AGG-Beschwerdestelle, ohne die Rolle im Alltag klar zu beschreiben. Das zeigt sich, sobald ein erstes vertrauliches Gespräch tatsächlich stattfindet. Wer diese Aufgabe übernimmt, trägt Verantwortung für belastende Themen, ohne automatisch dafür ausgebildet zu sein. In diesem eintägigen Präsenzseminar Vertrauensperson im Unternehmen klären Sie Ihren Auftrag und grenzen ihn von Betriebsrat, HR und Führungskraft ab. Sie üben Gesprächsführung für schwierige Situationen und lernen, Vertraulichkeit verlässlich zu wahren. So gehen Sie mit konkreter Handlungssicherheit in Ihren Arbeitsalltag zurück.

Austausch mit Vertrauenspersonen aus anderen Unternehmen

Dieses Präsenzseminar bringt Vertrauenspersonen, Mitglieder von AGG-Beschwerdestellen und HR-Verantwortliche aus unterschiedlichen Unternehmen zusammen. Sie bringen anonymisierte Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag ein und erhalten Rückmeldung aus verschiedenen Perspektiven. Der Austausch zeigt, dass viele Dilemma-Situationen wiederkehren und sich strukturiert einordnen lassen. Sie üben Gesprächsführung in Rollenspielen, dokumentieren Fallbeispiele nach einem klaren Schema und entwickeln ein gemeinsames Verständnis für die Grenzen der eigenen Rolle. So verlassen Sie das Seminar mit einem Vorgehen, das Sie direkt anwenden.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Sie klären Ihren Auftrag als Vertrauensperson und grenzen ihn von Betriebsrat, HR und Führungskraft ab. Im Austausch mit anderen Vertrauenspersonen gewinnen Sie Sicherheit für belastende Gespräche und lernen, Vertraulichkeit verlässlich zu wahren. Sie kehren mit einem klaren Vorgehen für Dokumentation und Eskalation in Ihren Arbeitsalltag zurück.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Vorkenntnisse im Arbeitsrecht sind nicht erforderlich. Sie sollten als Vertrauensperson benannt sein, diese Rolle anstreben oder Teil einer AGG-Beschwerdestelle sein. Diese Rolle ist eine freiwillige betriebliche Funktion und keine gesetzlich geregelte Interessenvertretung wie die Schwerbehindertenvertretung. Wer die rechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus Unternehmenssicht vertiefen möchte, findet dazu das Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Seminarinhalte

1 Tag voller Praxis und Umsetzung

  1. Rolle und Auftrag der Vertrauensperson

    • Auftrag und Rolle klar definieren
    • Abgrenzung zu Betriebsrat, HR und Führungskraft
    • Zusammenarbeit mit der AGG-Beschwerdestelle
    • Neutralität als Grundhaltung
  2. AGG-Grundlagen für die Praxis

    • Geschützte Merkmale nach dem AGG im Überblick
    • Beschwerderecht der Beschäftigten verstehen
    • Vertraulichkeit zusichern und ihre Grenzen
    • Typische Dilemma-Situationen einordnen
  3. Gespräche führen und sich selbst schützen

    • Aktives Zuhören in belastenden Situationen
    • Gespräche sachlich dokumentieren
    • Eskalationswege rechtzeitig einleiten
    • Psychohygiene und Selbstschutz in der Rolle
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Das Seminar richtet sich an benannte Vertrauenspersonen, Mitglieder von AGG-Beschwerdestellen, HR-Verantwortliche und Betriebsratsmitglieder, die diese Rolle übernehmen oder sich darauf vorbereiten.
  • Auch Gleichstellungsbeauftragte profitieren von der praxisnahen Arbeit an Gesprächsführung und Vertraulichkeit.
  • Ergänzende Grundlagen zum Antidiskriminierungsrecht bietet das Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Praxistipp

Gut zu wissen

Viele Vertrauenspersonen wollen im ersten Gespräch bereits eine Lösung anbieten. Das setzt beide Seiten unter Druck und übergeht oft, was die betroffene Person eigentlich braucht. Wirksamer ist ein anderer erster Schritt: zuhören, das Anliegen in eigenen Worten spiegeln und gemeinsam klären, welche Wege überhaupt offenstehen. Wer zu früh handelt, riskiert, die eigene Neutralität zu verlieren oder Erwartungen zu wecken, die sich nicht erfüllen lassen. Halten Sie jedes Gespräch sachlich fest, auch wenn daraus zunächst keine Beschwerde wird. Diese Notizen schützen später Sie selbst und die betroffene Person. Wo die eigene Rolle an Grenzen stößt, verweisen Sie an die AGG-Beschwerdestelle oder die zuständige Fachstelle weiter.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Was macht eine Vertrauensperson im Unternehmen?
Eine Vertrauensperson ist eine benannte Ansprechperson für Beschäftigte, die Diskriminierung, Konflikte oder belastende Situationen im Arbeitsalltag erleben. Sie hört zu, dokumentiert das Gespräch sachlich und zeigt mögliche Wege auf, ohne selbst über Konsequenzen zu entscheiden. Die Rolle ergänzt Betriebsrat, HR und Führungskräfte, ersetzt sie aber nicht und trifft keine arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
Wie unterscheidet sich die Vertrauensperson vom Betriebsrat?
Der Betriebsrat vertritt die kollektiven Interessen der Belegschaft und hat gesetzlich geregelte Mitbestimmungsrechte. Die Vertrauensperson übernimmt dagegen eine informelle, niedrigschwellige Rolle für einzelne Beschäftigte in belastenden Situationen. Beide Rollen ergänzen sich, etwa wenn eine Vertrauensperson nach einem Gespräch an den Betriebsrat oder die AGG-Beschwerdestelle verweist.
Was bedeutet Vertraulichkeit für Vertrauenspersonen?
Vertraulichkeit bedeutet, dass Inhalte eines Gesprächs grundsätzlich nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Diese Zusicherung hat jedoch Grenzen, etwa wenn eine akute Gefährdung erkennbar wird oder gesetzliche Meldepflichten greifen. Vertrauenspersonen sollten diese Grenzen von Anfang an offen benennen, damit Beschäftigte wissen, woran sie sind. Klare Kommunikation über Vertraulichkeit und ihre Ausnahmen stärkt das Vertrauen in die Rolle.
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Gemeinsam lernen, Vertrauen aufbauen – der Effekt ist messbar stärker als bei Einzelanmeldungen.

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