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Was beinhaltet die Exportkontrolle?
Die Exportkontrolle umfasst präventive Maßnahmen im Außenwirtschaftsverkehr nach den 4 Säulen: Was exportieren Sie (Güterlisten wie Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter), wohin exportieren Sie (Embargos gegen Hochrisikoländer), an wen exportieren Sie (Sanktionslisten-Screening), wofür wird exportiert (Verwendungszweck-Prüfung, Catch-All-Klausel). Das BAFA ist die zentrale Genehmigungsbehörde in Deutschland.
Welche Exportvorschriften gelten in Deutschland?
In Deutschland gelten das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die EU-Dual-Use-Verordnung. Das BAFA prüft Genehmigungsanträge für Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter. Zusätzlich müssen Sie EU-Sanktionsregime und bei US-Komponenten auch extraterritoriale US-Exportkontrollbestimmungen (EAR, ITAR) beachten. Verstöße können Bußgelder bis 500.000 Euro und strafrechtliche Haftung auslösen.
Wie funktioniert die Exportkontrolle in der Praxis?
Der Prozess umfasst fünf Schritte: Gütereinstufung anhand der Dual-Use-Güterliste, Länderprüfung auf Embargos, Personenscreening gegen Sanktionslisten, Verwendungszweck-Analyse mittels Red-Flag-Checkliste, abschließend BAFA-Genehmigungsantrag oder Freigabe bei genehmigungsfreiem Export. Automatisierte Screening-Tools beschleunigen Sanktionslisten-Prüfungen. Ein wirksames ICP (Internal Compliance Program) dokumentiert diese Prozesse rechtskonform.