Ausgezeichnete Weiterbildung
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Wie entwickle ich ein Internal Compliance Program (ICP) für Exportkontrolle?
Ein wirksames ICP umfasst fünf Kernelemente: Organisation (Exportkontrollbeauftragter, Verantwortlichkeiten), Prozesse (Arbeitsanweisung für 4-Säulen-Prüfung), Schulungen (jährlich für alle Exportmitarbeiter), IT-Systeme (automatisierte Sanktionslisten-Screenings) und Kontrollen (Audits, Management-Review). Starten Sie mit einer Risikobewertung Ihrer Exportaktivitäten. Dokumentieren Sie alle Prozesse in einer AundO (Arbeits- und Organisationsanweisung). Das BAFA erwartet nachweisbare Compliance-Bemühungen, kein perfektes System.
Was macht einen erfolgreichen Exportkontrollbeauftragten aus?
Erfolgreiche Exportkontrollbeauftragte kombinieren drei Kompetenzfelder: Rechtskenntnisse (AWG, Dual-Use-VO, EAR), technisches Verständnis (Produkteinstufung, Dual-Use-Prüfung) und Kommunikationsstärke (Geschäftsführung überzeugen, Vertrieb schulen, BAFA verhandeln). Kontinuierliche Weiterbildung ist essenziell, da sich Sanktionslisten wöchentlich ändern. Netzwerken Sie in Branchenverbänden (DIHK, VDMA), um Best Practices auszutauschen. Entwickeln Sie Durchsetzungsstärke gegenüber der Geschäftsführung, wenn Compliance-Risiken Umsatzinteressen widersprechen.
Wie überwinde ich Herausforderungen bei US-Re-Exportkontrolle?
US-Re-Exportkontrolle fordert Sie heraus, weil Sie drei Rechtskreise parallel prüfen müssen: EU-Recht (Dual-Use-VO), deutsches Recht (AWG) und US-Recht (EAR/ITAR). Klären Sie zunächst, ob Ihre Produkte der De-minimis-Regel unterliegen (>10% US-Content bei Nicht-Embargoländern, >25% bei Embargoländern). Nutzen Sie License Exceptions (z.B. TMP für temporäre Exporte), um vollständige BIS-Genehmigungen zu vermeiden. Dokumentieren Sie US-Content-Analysen lückenlos, da BAFA und BIS unterschiedliche Nachweise fordern.