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Was ist Produkthaftung?
Produkthaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Händlern für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung bei Personen- und Sachschäden. Zusätzlich existiert die deliktische Produzentenhaftung nach § 823 BGB und die vertragliche Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB.
Welche Arten der Produkthaftung gibt es?
Es gibt drei Hauptformen in Deutschland: Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für verschuldensunabhängige Hersteller-Haftung bei fehlerhaften Produkten, Produzentenhaftung (§ 823 BGB) als deliktische Haftung bei Verkehrssicherungspflichtverletzungen und Sachmängelhaftung (§§ 434 ff. BGB) als vertragliche Gewährleistung zwischen Verkäufer und Käufer. Zusätzlich drohen strafrechtliche Folgen bei Vorsatz.
Wie unterscheiden sich Produkthaftung und Gewährleistung?
Produkthaftung (ProdHaftG) ist außervertragliche Haftung des Herstellers, verschuldensunabhängig, deckt Personen- und Sachschäden mit Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis. Gewährleistung (BGB) ist vertragliche Sachmängelhaftung des Verkäufers, nur bei Vertragsbeziehung, deckt Produktmängel mit Verjährung von 2 Jahren bei Neuwaren. In der Praxis können beide Ansprüche parallel bestehen.
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