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Wie gehe ich mit latenten Steuern bei Verlustvortrag um?
Aktivieren Sie latente Steuern auf Verlustvorträge nur bei ausreichender künftiger Ertragskraft innerhalb der steuerlichen Vortragsfrist. Dokumentieren Sie realistische Ergebnisprognosen für die kommenden Jahre basierend auf Geschäftsplanung und historischen Erträgen. Berücksichtigen Sie Mindestbesteuerungsgrenzen nach § 8c KStG bei Anteilseignerwechseln. Quartalsweise Aktualisierung bei veränderten Geschäftserwartungen verhindert spätere Wertberichtigungen und schafft prüfungssichere Grundlagen für Wirtschaftsprüfer bei HGB-Jahresabschlüssen sowie IFRS-Konzernberichten.
Welche Besonderheiten gelten für Konzernabschlüsse?
Konzernabschlüsse erfordern latente Steuern auf Konsolidierungsvorgänge wie Zwischengewinneliminierung oder Kapitalkonsolidierung gemäß IAS 12. Goodwill aus Unternehmenserwerben löst passive latente Steuern aus bei abweichenden Buchwerten. Ermitteln Sie Konzernsteuerquote unter Berücksichtigung internationaler Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen Steuersätzen. Dokumentieren Sie Bewegungen latenter Steuerpositionen im Konzernanhang detailliert. IFRS fordert umfassendere Offenlegungen als HGB zu Entstehungsgründen, Fristigkeit und Werthaltigkeit latenter Steuerforderungen.
Wie optimiere ich meine Dokumentation für die Prüfung?
Erstellen Sie eine Überleitungsrechnung von Handelsbilanz zu Steuerbilanz für alle wesentlichen Positionen mit temporären Differenzen. Dokumentieren Sie Berechnungsgrundlagen wie angewandte Steuersätze, Ertragskraftprognosen bei Verlustvorträgen und Bewertungsgrundsätze systematisch. Checklisten für Ansatzvoraussetzungen nach § 274 HGB oder IAS 12 sichern Vollständigkeit. Quartalsweise Aktualisierung bei geänderten Rahmenbedingungen schafft laufende Transparenz. Klare Dokumentation verkürzt Wirtschaftsprüfung erheblich und vermeidet Nachfragen zu Bewertungsannahmen oder fehlenden Belegen im Jahresabschluss.
Das Seminar war sehr hilfreich und hat viel Spaß gemacht. Die Zeit ist sehr schnell vergangen.