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Was ist das internationale Umsatzsteuerrecht?
Internationales Umsatzsteuerrecht regelt grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen im EU-Raum sowie Drittland-Geschäfte. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie harmonisiert EU-Umsatzsteuer nach einheitlichen Prinzipien wie Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip. Sie unterscheiden innergemeinschaftliche Lieferungen von Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten. Quick Fixes 2020 vereinfachen Reihengeschäfte durch klare Zuordnungsregeln für bewegte Lieferungen. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung präzisiert Auslegung kontinuierlich.
Warum wird ins Ausland keine Umsatzsteuer berechnet?
Ausfuhrlieferungen in Drittländer außerhalb der EU sind nach § 4 Nr. 1a UStG umsatzsteuerfrei, da das Bestimmungslandprinzip gilt. Die Umsatzsteuer entsteht im Bestimmungsland beim Import durch Einfuhrumsatzsteuer. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in EU-Länder greift Steuerfreiheit nach § 6a UStG, wenn Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland erfolgt. Quick Fixes 2020 regeln Reihengeschäfte mit eindeutiger Zuordnung der steuerfreien Lieferung. Voraussetzung ist korrekte Dokumentation mit Gelangensbestätigung oder Ausfuhrnachweis.
Wie muss eine Rechnung ins Ausland aussehen?
Rechnungen ins EU-Ausland enthalten Pflichtangaben nach § 14 UStG plus Hinweis auf Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung wie "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UStG". Die USt-IdNr. beider Parteien ist zwingend anzugeben. Rechnungen in Drittländer verweisen auf Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a UStG ohne Umsatzsteuerausweis. Quick Fixes 2020 erfordern bei Reihengeschäften Kennzeichnung der bewegten Lieferung. Belegnachweise und Gelangensbestätigungen bewahren Sie systematisch auf.