Online-Seminar Umsatzsteuer international
Umsatzsteuer international ist eine zentrale Herausforderung für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäften. Sie lernen, wie Sie Reihengeschäfte korrekt zuordnen, Drittland-Lieferungen rechtssicher abwickeln und EU-Zollrecht praxisgerecht anwenden. Die Quick Fixes 2020 haben die Regeln für Reihengeschäfte grundlegend geändert – Sie verstehen die neuen Anforderungen und setzen diese sicher um. Dabei entwickeln Sie ein klares Verständnis für die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Auslandsgeschäfte, Warenlagerung und Veredelungsprozesse.
EU-Recht und Drittland-Geschäfte rechtssicher gestalten
Sie erwerben praktische Werkzeuge für die tägliche Arbeit mit internationalen Umsatzsteuer-Sachverhalten. Für komplexe Fälle wie Dreiecksgeschäfte oder Konsignationslager entwickeln Sie sichere Einschätzungskompetenz. Brexit-Implikationen und aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu UK als Drittland beherrschen Sie ebenso wie Vorsteuervergütung im Ausland. Nach dem Seminar wickeln Sie internationale Geschäfte rechtssicher ab, vermeiden kostspielige Fehler bei Reihengeschäften und dokumentieren Ihre Prozesse prüfungssicher.
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Seminarinhalte
EU-Umsatzsteuerrecht und Quick Fixes 2020
> Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Überblick
> Quick Fixes: Reform der Reihengeschäfte ab 1.1.2020
> Aktuelle EuGH- und BFH-Rechtsprechung anwenden
> Rechnungsstellung und Vorsteuervergütung im EU-Raum
> Innergemeinschaftliche Lieferungen korrekt behandeln
Zollrecht und Drittland: USA, UK, China, Schweiz
> EU-Zollrecht und Ausfuhrverfahren verstehen
> Brexit-Implikationen: UK als Drittland seit 2020
> Einfuhrumsatzsteuer und Zollabwicklung
> Lieferungen in Drittstaaten rechtssicher gestalten
> Dokumentationspflichten für Zollbehörden
Reihengeschäfte: Bewegte vs. ruhende Lieferung
> Definition und Abgrenzung nach § 3 Abs. 6a UStG
> Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte nach Quick Fixes
> Dreiecksgeschäfte in der Praxis umsetzen
> Fallbeispiele aus EuGH- und BFH-Rechtsprechung
> Prüfschema für sichere Beurteilung entwickeln
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Ihr Nutzen
Sie navigieren sicher durch EU-Umsatzsteuerrecht und vermeiden kostspielige Fehler bei Reihengeschäften. Drittland-Lieferungen wickeln Sie rechtssicher ab, wobei Sie Quick Fixes 2020 korrekt anwenden. Aktuelle EuGH- und BFH-Rechtsprechung setzen Sie in Ihrer täglichen Praxis um. Vorsteuervergütung im Ausland beantragen Sie fehlerfrei. Zollrechtliche Implikationen erkennen Sie frühzeitig ohne Reiseaufwand.
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Vorkenntnisse
Grundkenntnisse in Umsatzsteuerrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Das Seminar eignet sich für Einsteiger und Fortgeschrittene gleichermaßen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus Finanzbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Vertrieb, die mit internationalen Geschäften befasst sind. Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer profitieren von den praxisnahen Methoden. Sie lernen flexibel und ortsunabhängig in einer interaktiven Live-Lernumgebung. Fragen klären Sie direkt mit dem Dozenten.
So machen Sie mehr aus Ihrer Weiterbildung
Bei Reihengeschäften entscheidet die Zuordnung der Warenbewegung über die steuerliche Behandlung. Prüfen Sie systematisch: Wer trägt das Transportrisiko? Wer organisiert den Transport tatsächlich? Diese beiden Fragen führen Sie zur richtigen Zuordnung der bewegten Lieferung nach § 3 Abs. 6a UStG. Quick Fixes 2020 haben die Vermutungsregelungen präzisiert – dokumentieren Sie alle Transportnachweise lückenlos, um im Prüfungsfall nachweisen zu können, welcher Unternehmer die Beförderung durchgeführt hat.
Technische Voraussetzungen
> PC/Laptop/Tablet/Smartphone mit Kamera und Mikrofon
> oder separate Webcam und Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
> eine gute und stabile Internetverbindung
SI-EL-FS-017
Ausgezeichnete Weiterbildung
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Was sind Reihengeschäfte nach § 3 Abs. 6a UStG?
Reihengeschäfte liegen vor, wenn mehrere Unternehmer denselben Gegenstand nacheinander liefern und dieser nur einmal befördert wird. Die Quick Fixes 2020 haben die Zuordnung der bewegten Lieferung neu geregelt. Sie prüfen anhand von Vermutungsregelungen, welcher Unternehmer die Beförderung durchführt. Diese Zuordnung ist entscheidend für Steuerfreiheit und Vorsteuervergütung. Dokumentationspflichten wurden verschärft.
Wie behandle ich UK-Geschäfte nach dem Brexit?
Seit dem Brexit gilt UK als Drittland für umsatzsteuerliche Zwecke. Lieferungen nach UK sind steuerfreie Ausfuhrlieferungen, sofern Sie die Ausfuhr nachweisen. Importe aus UK unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer und Zollabwicklung. Reihengeschäfte mit UK-Beteiligung sind keine innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte mehr. Sie benötigen Ausfuhrnachweise und müssen Zollverfahren beachten. Vorsteuervergütung erfolgt über Drittland-Verfahren.
Wie funktioniert Vorsteuervergütung im EU-Ausland?
Vorsteuervergütung im EU-Ausland erfolgt elektronisch über das BZSt-Portal. Sie stellen Ihren Antrag bis 30. September des Folgejahres für das Kalenderjahr. Belege müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden und auf Anforderung nachgereicht werden. Pro EU-Staat gelten Mindestbeträge von 400 EUR bzw. 50 EUR im Jahresantrag. Die Erstattung erfolgt direkt vom ausländischen Finanzamt innerhalb von 4 Monaten.
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Seminarbewertungen
4.6
(13 Bewertungen)
| Dozenten/in Fachkompetenz | 4.8 | |
| Bezug zur Praxis | 4.8 | |
| Seminarinhalte | 4.5 | |
| Orientierung am Bedarf | 4.5 | |
| Seminarunterlagen | 4.7 | |
| Lernumgebung | 4.4 |
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