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Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Einkommensteuer?
Gewerbesteuer zahlen alle gewerblich tätigen Unternehmen an die Gemeinde. Einkommensteuer zahlen natürliche Personen auf ihr gesamtes Einkommen inklusive Gewinn aus Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag und dem kommunalen Hebesatz. Einzelunternehmer und Personengesellschafter können Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf Einkommensteuer anrechnen. Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer sondern Körperschaftsteuer.
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer konkret?
Gewerbesteuer berechnet sich aus Gewerbeertrag mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Gewerbeertrag ist der steuerliche Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen. Steuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5 Prozent. Hebesatz legt jede Gemeinde individuell fest, meist zwischen 200 und 490 Prozent. Freibetrag von 24.500 Euro gilt für Personenunternehmen. Bei Gewerbeertrag von 50.000 Euro und Hebesatz 400 Prozent ergibt sich: 25.500 Euro × 3,5% × 400% = 3.570 Euro Gewerbesteuer.
Welche Rechtsform ist steuerlich am günstigsten?
Optimale Rechtsform hängt von Gewinnhöhe und Entnahmeverhalten ab. Bei niedrigen Gewinnen unter 24.500 Euro zahlen Einzelunternehmen durch Freibetrag keine Gewerbesteuer. Ab etwa 60.000 Euro Gewinn wird GmbH interessant durch niedrigere Körperschaftsteuer. Personengesellschaften profitieren von Gewerbesteuer-Anrechnung und Transparenzprinzip. Thesaurierung bevorzugt Kapitalgesellschaften, hohe Entnahmen eher Personenunternehmen. Pauschale Aussagen sind schwierig – individuelle Berechnung erforderlich.