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Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die für alle Mitarbeiter verbindliche Regelungen zu sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten festlegt. Sie entfaltet normative Wirkung wie ein Gesetz und geht den Arbeitsverträgen vor. Betriebsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden im Betrieb ausgelegt. Sie können obligatorisch sein oder freiwillig abgeschlossen werden.
Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
Es gibt drei Hauptarten: Obligatorische Betriebsvereinbarungen sind gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise zu Lohngestaltungsgrundsätzen. Freiwillige Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart, etwa zu Arbeitszeit oder Datenschutz. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen entstehen bei Mitbestimmung nach Paragraph 87 BetrVG, wenn keine Einigung erzielt wird und die Einigungsstelle entscheidet.
Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung rechtssicher?
Eine Betriebsvereinbarung entsteht durch Verhandlung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, gefolgt von einem Beschluss im Betriebsratsgremium. Sie muss schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Nach Paragraph 77 Absatz 2 BetrVG wird sie im Betrieb ausgelegt. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen, daher ist sorgfältige Gestaltung essentiell. Die Nachwirkung endet erst bei neuer Regelung oder tariflicher Ablösung.