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Rechtssichere Betriebsvereinbarungen – Präsenzseminar (KI-generiertes Bild)

Rechtssichere Betriebsvereinbarungen

Ihre Betriebsvereinbarung hält vor dem Arbeitsgericht nicht stand? Sie lernen, Vereinbarungen rechtssicher zu erstellen, zu verhandeln und sicher anzuwenden.

5.0 (6) 2 Tage ab 1.090 € zzgl. MwSt.

SIAI macht aus Komplexität eine klare Empfehlung

KI-gestützt · AWS Bedrock EU · Datenschutz
Das Seminar

Rechtssichere Betriebsvereinbarungen Präsenz-Seminar

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die nach § 77 BetrVG unmittelbar und zwingend für alle Beschäftigten des Betriebs gilt. Sie hat die gleiche normative Wirkung wie ein Gesetz. In der Praxis zeigt sich: Viele Betriebsvereinbarungen sind fehlerhaft formuliert oder halten einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht stand. Strittige Klauseln zu Arbeitszeit, Datenschutz oder Entgelt führen zu Nachverhandlungen, die Vertrauen kosten und Ressourcen binden. Klare und rechtssichere Formulierungen beugen solchen Auslegungsstreitigkeiten vor.

Betriebsvereinbarungen sicher formulieren und durchsetzen

Im Seminar erarbeiten Sie die rechtlichen Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und lernen, die drei Arten von Betriebsvereinbarungen (obligatorisch, freiwillig und erzwingbar) klar voneinander abzugrenzen. Sie analysieren authentische Fallbeispiele zu Arbeitszeit, Entgelt, EDV-Nutzung und Datenschutz. In Kleingruppen üben Sie das Erkennen und Korrigieren strittiger Formulierungen. Sie lernen, Verhandlungen strukturiert zu führen und Interessenausgleich bei Betriebsänderungen rechtssicher zu gestalten. Grundlegende Zusammenhänge des Betriebsverfassungsrechts vertiefen Sie ergänzend im Seminar Betriebsverfassungsrecht.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Sie gewinnen Sicherheit darin, Betriebsvereinbarungen rechtlich korrekt zu formulieren und auf Schwachstellen zu prüfen. Die verschiedenen Arten grenzen Sie sicher voneinander ab. Sie erkennen, wann eine Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht angreifbar ist, und wissen, wie Sie gegensteuern. Verhandlungen führen Sie strukturierter, mit klarer Argumentationsbasis auf beiden Seiten.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Erste Berührungspunkte mit Betriebsratsarbeit oder Personalrecht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung. Das Seminar eignet sich für Einsteiger:innen ebenso wie für Personen mit ersten Praxiserfahrungen. Wer die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses vorab auffrischen möchte, findet ergänzende Inhalte im Seminar Rechtliches Wissen als Betriebsrat.
Seminarinhalte

2 Tage voller Praxis und Umsetzung

  1. Grundlagen und Arten der Betriebsvereinbarung

    • Rechtliche Grundlagen nach BetrVG einordnen
    • Obligatorische, freiwillige und erzwingbare BV abgrenzen
    • Formvorschriften und Wirksamkeitsvoraussetzungen prüfen
    • Verhältnis von BV zu Tarifvertrag und Arbeitsvertrag
  2. Typische Regelungsbereiche rechtssicher gestalten

    • Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Entgelt formulieren
    • EDV-Nutzung, Datenschutz und Kommunikation regeln
    • Mobiles Arbeiten und Homeoffice rechtssicher vereinbaren
    • Strittige Klauseln erkennen und korrigieren
  3. Verhandlung, Änderung und Beendigung

    • Verhandlungsstrategien für beide Seiten entwickeln
    • Interessenausgleich bei Betriebsänderungen erarbeiten
    • Betriebsvereinbarungen ändern, kündigen und anpassen
    • Nachwirkung und Übergangslösungen gestalten
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, Personalleiter und Führungskräfte, die Betriebsvereinbarungen verhandeln, formulieren oder umsetzen.
  • Auch HR-Fachkräfte, Abteilungsleiter und Ausbilder, die regelmäßig mit betriebsratspflichtigen Angelegenheiten befasst sind, erweitern mit den HR-Werkzeugen ihren Handlungsspielraum im Personalmanagement.
  • Der Erfahrungsaustausch mit Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen ergänzt den rechtlichen Stoff durch reale Perspektiven aus dem Betriebsalltag.
Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer:innen

5.0
★★★★★
6 verifizierte Bewertungen
Dozenten/in Fachkompetenz
5.0
Bezug zur Praxis
5.0
Seminarinhalte
4.8
Orientierung am Bedarf
5.0
Seminarunterlagen
5.0
Lernumgebung
5.0
Praxistipp

Gut zu wissen

Bevor eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet wird, lohnen sich drei kurze Prüffragen: Ist die Vereinbarung vollständig schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterzeichnet? Liegt sie für alle Beschäftigten zur Einsicht bereit, wie es § 77 Abs. 2 BetrVG vorschreibt? Enthält der Text eine klare Regelung zur Kündigung und zur Nachwirkung? Dieser Dreipunktecheck kostet keine zehn Minuten und verhindert Rechtsstreitigkeiten, die Jahre dauern können. Unternehmen, die diese Routine konsequent einhalten, sparen nicht nur Anwaltskosten, sie schaffen auch Vertrauen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, das in schwierigen Verhandlungsphasen viel wert ist.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die nach § 77 BetrVG für alle Beschäftigten des Betriebs unmittelbar und zwingend gilt. Sie regelt soziale, personelle oder wirtschaftliche Angelegenheiten und hat rechtlich Vorrang vor Einzelarbeitsverträgen. Ihre Wirksamkeit setzt Schriftform, beiderseitige Unterzeichnung sowie die Auslage im Betrieb für alle Beschäftigten voraus.
Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
Betriebsvereinbarungen werden in drei Haupttypen unterschieden: Obligatorische sind gesetzlich vorgeschrieben, freiwillige entstehen durch Initiative beider Parteien, und erzwingbare können bei Nichteinigung über Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG durch die Einigungsstelle durchgesetzt werden. Die Abgrenzung ist für die Verhandlungsstrategie entscheidend, denn nur bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen besteht ein Anspruch auf Einigung.
Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung entsteht in fünf Schritten: Verhandlung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, Beschlussfassung im Betriebsratsgremium, schriftliche Niederlegung der vereinbarten Inhalte, Unterzeichnung durch beide Parteien sowie Auslage im Betrieb für alle Beschäftigten gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG. Ohne Schriftform ist die Vereinbarung unwirksam. Mündliche Absprachen entfalten keine normative Wirkung.
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Format Präsenzseminar
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