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Was ist ein Betriebsrat und seine Aufgaben?
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen. Er vertritt die Rechte der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber mit umfassenden Mitbestimmungsrechten in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Kernaufgaben sind Kündigungsschutz durch Anhörungsrecht, Mitbestimmung bei Arbeitszeit sowie Mitsprache bei Einstellungen.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen?
Der Betriebsrat hat ein zwingendes Anhörungsrecht bei jeder ordentlichen Kündigung gemäß Paragraph 102 Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsratsmitglieder selbst genießen besonderen Kündigungsschutz und können nur in Ausnahmefällen entlassen werden. Bei unrechtmäßiger Kündigung eines Arbeitnehmers kann der Betriebsrat ein Weiterbeschäftigungsrecht durchsetzen. Die Anhörung muss vollständig und rechtzeitig erfolgen, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Wie funktioniert Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten?
Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber Entscheidungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats treffen darf. Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz regelt mitbestimmungspflichtige Themen wie Arbeitszeit, Urlaubsplanung und Überstunden. Bei Mitbestimmung kann der Betriebsrat Maßnahmen blockieren, bei Mitwirkung nur beraten. Praxisbeispiel: Neue Arbeitszeitmodelle erfordern zwingend die Zustimmung des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung.