Ausgezeichnete Weiterbildung
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Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten?
In sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG besitzt der Betriebsrat volle Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Entlohnung und technischer Überwachung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats sind Maßnahmen unwirksam. Mitbestimmung umfasst auch Ordnungsverhalten, Arbeitssicherheit und soziale Einrichtungen. Diese Rechte schützen Arbeitnehmer vor einseitigen Arbeitgebervorgaben und fördern faire Arbeitsbedingungen. (396 Zeichen)
Wie löse ich Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung?
Konflikte lösen Sie durch frühzeitige Kommunikation und Kompromissbereitschaft. Verstehen Sie die Position der Gegenseite und suchen Sie gemeinsame Ziele statt Machtproben. Bei Blockaden hilft Mediation durch neutrale Dritte. Die Einigungsstelle ist letztes Mittel. Erfolgreiche Konfliktlösung basiert auf Respekt, Transparenz und sachlichen Argumenten statt Schuldzuweisungen. (392 Zeichen)
Was sind die Grenzen der Betriebsratsmitbestimmung?
Unternehmerische Entscheidungen wie Investitionen, Produktprogramm oder Standortwahl unterliegen nicht der Mitbestimmung. Der Betriebsrat hat Informations- und Beratungsrechte, keine Vetorechte bei wirtschaftlichen Grundsatzfragen. Personelle Einzelentscheidungen wie Einstellung erfordern Zustimmung, strategische Personalplanung nicht. Diese Balance schützt unternehmerische Freiheit und Arbeitnehmerinteressen gleichermaßen.