Personal und Arbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsrat und Personalabteilung sprechen nicht dieselbe Sprache? Schulen Sie beide Seiten gemeinsam – direkt in Ihrem Unternehmen, mit Ihren konkreten Fällen.

2 Tage Inhouse & Inhouse
Das Seminar

Betriebsverfassungsrecht Inhouse-Seminar

Dort, wo Betriebsrat und Arbeitgeber regelmäßig zusammenarbeiten, entstehen Konflikte oft nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlenden Kenntnissen. Die einen kennen ihre Mitbestimmungsrechte nicht genau, die anderen wissen nicht, wann sie zwingend zustimmen müssen. Laut einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds verfügen viele neu gewählte Betriebsratsmitglieder über keine systematische Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz – obwohl § 37 BetrVG Arbeitgeber ausdrücklich zur Übernahme der Schulungskosten verpflichtet. Ein gemeinsam geschultes Team aus Betriebsrat, HR und Führungskräften arbeitet kooperativer, vermeidet teure Einigungsstellenverfahren und trifft rechtssichere Entscheidungen.

Betriebsrat und HR gemeinsam stärken

Dieses Betriebsverfassungsrecht-Inhouse-Seminar schult Ihr Team direkt in Ihrem Unternehmen. Die Inhalte werden auf Ihre Branche, Ihre Unternehmensstruktur und Ihre Herausforderungen zugeschnitten. Ob Betriebsratswahlen, eine bevorstehende Betriebsänderung oder rechtliche Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen – der Trainer arbeitet mit Ihren realen Fällen. Nach dem Seminar weiß Ihr gesamtes Team, wer in welcher Situation welche Rechte hat. Abstimmungen werden schneller, Missverständnisse seltener. Wie Sie Rechtssichere Betriebsvereinbarungen abschließen, vertiefen wir im aufbauenden Seminar.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret mitnehmen

  • Ihr Team gewinnt ein gemeinsames Verständnis von Mitbestimmungsrechten und arbeitet auf einheitlicher rechtlicher Grundlage. HR-Fachkräfte und Betriebsratsmitglieder sprechen dieselbe Sprache – das beschleunigt Abstimmungen und reduziert Eskalationen. Personalmaßnahmen werden rechtssicher vorbereitet, Betriebsvereinbarungen fundierter verhandelt. Das Risiko von Anfechtungen und Einigungsstellenverfahren sinkt spürbar.
Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Das Seminar eignet sich sowohl für neue Betriebsratsmitglieder als auch für Personalverantwortliche ohne vertiefte BetrVG-Kenntnisse. Die Inhalte werden auf den Wissensstand Ihrer Gruppe abgestimmt. Wer Grundlagenwissen aus dem Arbeitsrecht mitbringt, kann in der Fallarbeit direkt tiefer einsteigen.
Seminarinhalte

2 Tage — strukturiert, praxisnah, umsetzbar

  1. Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes

    • Aufbau und Anwendungsbereich des BetrVG
    • Betriebsrat: Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung
    • Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder
    • Kündigungsschutz und Freistellung von Betriebsräten
  2. Mitbestimmung und Mitwirkung im Betrieb

    • Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
    • Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen
    • Zustimmungsverweigerung: Voraussetzungen und Verfahren
    • Betriebsvereinbarungen rechtssicher abschließen
  3. Interessenausgleich und Konfliktlösung

    • Wirtschaftliche Angelegenheiten und Interessenausgleich
    • Einigungsstelle: Aufgaben und Verfahren
    • Sozialplan: Inhalte und Verhandlungspraxis
    • Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber lösen
Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Das Seminar richtet sich an Unternehmen
  • die Betriebsratsmitglieder
  • HR-Fachkräfte und Führungskräfte gemeinsam schulen möchten. Besonders geeignet ist das Format für Betriebe vor oder nach Betriebsratswahlen
  • bei geplanten Betriebsänderungen sowie für Unternehmen
  • in denen die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung bisher konfliktbelastet war. Ihr Team entwickelt gemeinsam praxisnahe Lösungen für Ihre unternehmensspezifischen Herausforderungen.
Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer:innen

4.7
★★★★★
2 verifizierte Bewertungen
Dozenten/in Fachkompetenz
5.0
Bezug zur Praxis
5.0
Seminarinhalte
5.0
Orientierung am Bedarf
4.5
Seminarunterlagen
4.0
Lernumgebung
4.5
Praxistipp

Gut zu wissen

Viele Betriebsratsmitglieder unterschätzen, wie viele Alltagsentscheidungen im Betrieb unter das Mitbestimmungsrecht fallen. Ob Überstundenanordnung, Urlaubsgrundsätze oder die Einführung einer neuen Leistungskontrolle – in all diesen Bereichen hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG ein volles Mitbestimmungsrecht. Maßnahmen, die ohne Zustimmung des Betriebsrats umgesetzt werden, sind rechtlich unwirksam. Wer das weiß, kann rechtzeitig handeln, statt nur zu reagieren. Ein einfacher Praxistipp: Prüfen Sie bei jeder neuen Personalmaßnahme systematisch, ob ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht des Betriebsrats besteht. Dieser Reflexionsschritt kostet wenige Minuten und verhindert teure Verfahrensfehler.
Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

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Dauer 2 Tage
Teilnehmer:innen Kleine Gruppe
Format Inhouse-Seminar
Inklusive
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SI
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SI SEMINAR-INSTITUT
089 / 895 598 05
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