Präsenzseminar Arbeitsgesetze im Bereich Einstellungs- und Kündigungsrecht
Ihr Team entwickelt gemeinsam rechtssichere Kompetenz für Einstellungen und Kündigungen – abgestimmt auf Ihre Unternehmens-Realität und spezifischen Herausforderungen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Ihrem Unternehmen entstehen oft aus fehlerhaften Kündigungen oder mangelhaften Arbeitsverträgen, die Sie durch fundierte Team-Schulung vermeiden. In diesem Inhouse-Training lernt Ihr gesamtes HR-Team die Arbeitsgesetze im Bereich Einstellungs- und Kündigungsrecht kennen und wendet diese direkt auf Ihre Praxis an. Kündigungsrecht und Kündigungsschutz verstehen Ihre Mitarbeiter im Kontext Ihrer Branche, Tarifverträge und internen Prozesse, während firmenspezifische Fragestellungen – etwa zu Ihrer Sozialauswahl-Systematik oder Ihren Einstellungs-Workflows – im Fokus der Schulung stehen.
Kündigungsschutz im Unternehmenskontext verankern
Das Kündigungsschutzgesetz interpretieren Ihre Personaler für Ihren Betrieb korrekt und setzen rechtssichere Kündigungsstandards gemeinsam um, die abteilungsübergreifend gelten. Arbeitsrecht Schulung Team entwickelt einheitliche Vorgehensweisen für Kündigungen und verhindert Inkonsistenzen zwischen Abteilungen oder Standorten. Ihr Team lernt, wann Kündigungsschutz in Ihrem Unternehmen greift, welche Besonderheiten Ihre Tarifverträge vorsehen und wie Sie Sozialauswahl unternehmensspezifisch durchführen. Kündigungsschutz Inhouse Training vermittelt rechtssichere Prozesse, die Ihr HR-Team direkt in Ihre HR-Systeme integriert und dokumentiert. Betriebsbedingte Kündigungen, personenbedingte Kündigungen und verhaltensbedingte Kündigungen bearbeitet Ihr Team nach einheitlichen, rechtskonformen Standards, die rechtliche Risiken minimieren.
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Seminarinhalte
Kündigungsrecht für Ihr Unternehmen
> Kündigungsschutz im Team verstehen und gemeinsam anwenden
> Ihre Tarifverträge: Kündigungsfristen korrekt interpretieren
> Sozialauswahl bei Kündigungen im Unternehmen durchführen
> Betriebsbedingte Kündigungen: Ihre Reorganisations-Projekte
> Kündigungsprozesse: Workflows in Ihrem HR-System etablieren
Einstellungsrecht firmenspezifisch gestalten
> Arbeitsverträge: Ihre Standardklauseln rechtssicher formulieren
> AGG-Anforderungen in Ihren Recruiting-Prozessen umsetzen
> Einstellungszusagen: Bindungswirkung in Ihrer Praxis klären
> Probezeit-Regelungen für Ihre Unternehmenssituation optimieren
> Vertragsabschluss: Ihre Templates auf Mängel prüfen
Team-Kompetenz Kündigungsmanagement aufbauen
> Ihr Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigungen koordinieren
> Verhaltensbedingte Kündigungen: Abmahnungs-Dokumentation
> Kündigungsschutzklage: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen
> Aufhebungsverträge: Ihre Verhandlungsstrategien entwickeln
> Kündigung zum 1. oder 31.: Ihre Payroll-Anforderungen beachten
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Ihr Nutzen
Ihr Team gestaltet Kündigungen rechtssicher nach einheitlichen Unternehmensstandards und minimiert arbeitsrechtliche Risiken gemeinsam statt isoliert. Kündigungsschutz verstehen Ihre Mitarbeiter im Kontext Ihrer Tarifverträge und wenden Sozialauswahl firmenspezifisch an, während Kündigungsfristen Ihr HR-Team fehlerfrei für Ihre Payroll-Systeme berechnet. Einstellungsprozesse optimieren Sie AGG-konform und integrieren rechtssichere Vorlagen in Ihre Recruiting-Software. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten reduzieren Sie durch team-weite Professionalisierung und einheitliche Compliance-Standards nachhaltig.
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Vorkenntnisse
Für dieses Inhouse-Seminar sind keine spezifischen Vorkenntnisse im Arbeitsrecht erforderlich. Ihr Team bringt Erfahrungen aus Ihrer täglichen HR-Praxis mit, die wir direkt in die Schulung integrieren und mit rechtlichen Grundlagen verknüpfen. Wenn Ihr Unternehmen bereits mit Betriebsräten arbeitet, vertiefen wir Mitbestimmungsaspekte gezielt für Ihre Strukturen. Als firmenspezifische Ergänzung empfehlen wir unser Inhouse-Training Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Ihre Recruiting-Prozesse.
Zielgruppe
Dieses Inhouse-Seminar richtet sich an Ihr gesamtes HR-Team, Ihre Führungskräfte mit Personalverantwortung und Ihre Betriebsratsmitglieder, die gemeinsam rechtssichere Kompetenz aufbauen möchten. Personalabteilungen ohne eigene Rechtsabteilung profitieren besonders von der firmenspezifischen Ausrichtung auf Ihre Prozesse und Systeme. Führungskräfte verschiedener Abteilungen entwickeln einheitliche Standards für Kündigungen in Ihrem Unternehmen, während Geschäftsführung und HR-Leitung das Training zur Risikominimierung nutzen. Für vertiefte Betriebsrats-Themen Ihres Teams empfehlen wir unser Inhouse-Seminar Betriebsverfassungsrecht. Preis auf Anfrage – wir erstellen ein individuelles Angebot basierend auf Ihrer Teilnehmerzahl und spezifischen Anforderungen.
So machen Sie mehr aus Ihrer Weiterbildung
Kombinieren Sie dieses Inhouse-Training mit unserem Inhouse-Seminar Professionelles Vertragsmanagement für umfassende Vertragsgestaltungs-Kompetenz Ihres Teams über Arbeitsverträge hinaus. Bereiten Sie drei bis fünf konkrete Kündigungsfälle oder Vertragsmuster aus Ihrem Unternehmen vor, die wir im Seminar rechtlich prüfen und gemeinsam optimieren. Etablieren Sie nach dem Training innerhalb von vier Wochen standardisierte Checklisten für Einstellungen und Kündigungen in Ihrem HR-System, die alle Mitarbeiter nutzen. Organisieren Sie vierteljährliche Rechtsprechungs-Updates für Ihr Team, um kontinuierlich aktuell zu bleiben und neue Entwicklungen zeitnah zu implementieren. Nutzen Sie das Seminar als Basis für Ihr internes Compliance-Handbuch Arbeitsrecht, das firmenspezifische Prozesse dokumentiert. Preis auf Anfrage – das Training wird exakt auf Ihre Unternehmensstrukturen und Teilnehmerzahl zugeschnitten.
SI-RT-003
Ausgezeichnete Weiterbildung
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Was ist Sozialauswahl bei Kündigungen?
Sozialauswahl ist bei betriebsbedingten Kündigungen Pflicht und schützt sozial schutzbedürftigere Arbeitnehmer durch Bewertung nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Vergleichbare Arbeitnehmer werden nach sozialen Kriterien bewertet. Fehlerhafte Sozialauswahl führt zu unwirksamer Kündigung und ermöglicht Kündigungsschutzklage mit Weiterbe
Wie kündigt man zum 1. oder 31.?
Kündigungen erfolgen nach gesetzlicher Regelung zum 15. oder Monatsende bei vierwöchiger Kündigungsfrist. Das Kündigungsschreiben muss vor Fristbeginn zugehen und die Frist führt zum 15. oder letzten Tag des Monats als Beendigungstermin. Arbeitsverträge können andere Endtermine vereinbaren, wenn dies nicht nachteiliger für Arbeitnehmer ist und gesetzliche Mindestfristen eingehalten werden.
Ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen in der Probezeit zulässig?
Vierwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit ist zulässig, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich gilt zweiwöchige Frist zu jedem Tag nach § 622 Abs. 3 BGB als Mindeststandard. Arbeitsverträge können längere Fristen wie vier Wochen vereinbaren für mehr Planungssicherheit. Kürzere Fristen sind nur in Tarifverträgen oder bei geringfügiger Beschäftigung erlaubt und bedürfen b
Unsere Seminarmethoden
| Öffentliches Seminar | Individual Seminar | Inhouse Seminar | |
| Dauer |
2 Tage
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1 Tag
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Nach Absprache
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| Teilnehmerkreis | Offene Gruppe | Einzelcoaching | Firmenschulung |
| Garantierte Durchführung* | |||
| Verfügbar in DE, AT, CH | |||
| Monatlich buchbar | |||
| Personalisiertes Zertifikat | |||
| Mittags- und Pausenverpflegung vor Ort | |||
| Professionelle Seminarunterlagen | |||
| Bei Ihnen vor Ort (optional ohne Aufpreis) | |||
| Berücksichtigung Ihres Wunschtermins | |||
| Persönliches Vorgespräch zum Dozenten | |||
| Schwerpunkt liegt auf Ihrer Branche | |||
| Individuelle Seminarinhalte | |||
| Höchste Diskretion und Datenschutz | |||
| Persönliche Nachbetreuung | |||
| Einplanung Ihrer Vorgaben zur Seminardauer |
* Wir garantieren eine Durchführung unserer öffentlichen Seminare bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen. Nähere Informationen zu den kommenden Garantieterminen erhalten Sie nach Auswahl der Lernumgebung.
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