Ausgezeichnete Weiterbildung
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Was bedeutet Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz bedeutet den umfassenden Schutz von Mitarbeitern vor Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. Dazu zählen präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. Für Unternehmen ist Arbeitsschutz nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll durch Vermeidung von Ausfallzeiten und Haftungsrisiken. Eine aktive Arbeitsschutzkultur stärkt zudem Mitarbeiterzufriedenheit.
Welche Personen sind beim Arbeitsschutz nicht beteiligt?
Externe Dienstleister wie Wartungsfirmen oder Lieferanten sind nicht direkt in den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden, sondern nur beratend tätig. Kunden und Besucher fallen ebenfalls nicht unter die internen Arbeitsschutzstrukturen. Verantwortlich sind ausschließlich Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte innerhalb der Organisation.
Welche Pflichten sind keine Arbeitgeberpflicht im Arbeitsschutz?
Mitarbeiter haben eigene Pflichten wie das Tragen persönlicher Schutzausrüstung und die Meldung von Gefahren. Diese Arbeitnehmerpflichten sind keine Arbeitgeberpflichten. Arbeitgeber müssen jedoch Schutzmaßnahmen organisieren, Gefährdungen beurteilen, Unterweisungen durchführen und Dokumentation führen. Eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten ist essentiell für rechtssichere Arbeitsschutzorganisation.